Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Der Käufer erkennt diese durch erteilen seiner ersten Bestellung an.
Liegt dem Auftrag ein Angebot des Verkäufers zugrunde, so werden diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Bestandteil des Vertrags.
Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurden. Durch das Abändern einzelner Bedingungen werden die übrigen nicht berührt.
Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, selbst wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen keine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an andere übertragen werden.
Diese Bedingungen gelten bis zu einer gegenteiligen Vereinbarung für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch wenn bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung nicht besonders auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.
Direkter oder indirekter Export nach USA/Kanada/Russland bzw. in Staaten für die zum Zeitpunkt der Lieferung die Europäische Union Sanktionen geltend gemacht hat, bedürfen unserer vorhergehenden schriftlichen Zustimmung.
2. Angebote
Angebote sind stets freibleibend, auch wenn dies nicht besonders vereinbart wird, Zwischenverkauf vorbehalten.
Gewichte, Maßangaben und Abbildungen in den Katalogen sind unverbindlich. In den Angeboten abgegebene Preise haben zur Voraussetzung, dass die angegebenen Sorten und Mengen ungekürzt zur Bestellung kommen.
3. Aufträge
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Erfolgt die Lieferung ohne Bestätigung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
4. Preise
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Lieferort. Porto, Fracht, sonstige Versandspesen, Versicherung, Zoll sowie die Kosten etwaiger Rücksendungen der Waren gehen zu Lasten des Käufers.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen.
Die zwischen Vertragsabschluß und Lieferung etwa eintretende Erhöhung die der Preisberechnung zugrunde liegenden Löhne, Rohstoffe, Frachten, Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstige Lasten, oder das Eintreten neuer solcher Belastungen berechtigen den Verkäufer dazu, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn die Preiserhöhungen den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigen. Ist der Besteller Kaufmann, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen.
5. Lieferung
Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Die Lieferzeit gilt mit dem rechtzeitigen Melden der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn das Absenden ohne unser Verschulden unmöglich ist.
Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Unfälle, Transport-, Fabrikations- und Betriebsstörungen, gleichgültig ob im eigenen Betrieb oder bei Lieferanten, berechtigen uns dazu, die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse zu verlängern. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden von uns in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Schadensersatzforderungen wegen Nichterfüllung oder Verzug werden ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Warenmenge ist der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Mit der Übergabe an den Frachtführer durch den Verkäufer oder mit dem Melden der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer über, auch bei Frankolieferung und trotz Eigentumsvorbehalt.
Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste und schnellste Lieferung. Die Verpackung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach unserem Ermessen. Abrufaufträge werden mit einer Laufzeit von max. 12 Monaten abgeschlossen. Andernfalls sind wir berechtigt, entweder die Ware zu liefern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Teillieferungen dürfen vom Kunden nicht zurückgewiesen werden, soweit sich Nachteile für den Gebrauch hieraus nicht ergeben. Über- und Unterlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge sind zulässig.
Für Rücknahmen von Waren aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, berechnen wir für Eingangskontrolle und Wiedereinlagerung 20% des berechneten Warenwertes. Gutschriften und Rücknahmen werden nur zur Verrechnung mit Lieferungen erteilt. Sonderausführungen sind von der Rücknahme ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Beanstandungen
Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Warenmängel oder Abweichungen in Gewicht und Menge bestehen nur bei unverzüglicher Untersuchung der Waren durch den Käufer. Sie können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie uns sofort nach Feststellung, spätestens aber 2 Wochen nach Wareneingang am Empfangsort, schriftlich angezeigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich zu rügen, andernfalls gilt die Ware auch nach Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
7. Mängelhaftung
Der Verkäufer verpflichtet sich, mangelhafte Teile unentgeltlich durch taugliche Teile zu ersetzen. Können wir unserer Gewährleistungspflicht unterliegende Fehler nicht beseitigen oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
Die bemängelten Teile sind auf Verlangen dem Verkäufer unentgeltlich zurückzugeben. Sie gehen, soweit sie durch taugliche Teile ersetzt werden, in unser Eigentum über.
Wegen weitgehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Verschweigens des Fehlers. Für mitgelieferte fremde Erzeugnisse haftet der Verkäufer nur bis zu der Höhe und der Art wie seine Lieferanten.
Die Rücksendung der Waren bedarf unserer vorherigen Zustimmung und hat frachtfrei zu erfolgen. Die Behebung der Mängel durch den Besteller darf nur mit Einverständnis des Verkäufers erfolgen.
Für Instandsetzungsarbeiten, die vom Käufer oder von Dritten ohne Einverständnis des Verkäufers an den Waren durchgeführt werden, übernehmen wir keine Haftung.
Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigem Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet spätestens nach 12 Monaten. Sie setzt einen bestimmungsgemäßen Einsatz sowie eine sachgemäße Behandlung unserer Waren bei Verladung, Transport und Lagerung voraus.
Die Einbau- und Wartungsanleitungen sind zu beachten. Die Inbetriebnahme der Geräte darf nur durch geeignetes Personal erfolgen.
8. Reparaturen
Für die kostenpflichtige Reparatur an gelieferten Waren und Erzeugnissen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reparaturen.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrekt), die uns gegen die Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.
Erlischt unser (Mit)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser (Mit)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits sicherungshalber in der Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Preises an uns ab. Der Besteller ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Ermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Bei Vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Vertragsrücktritt.
10. Zahlung
Zahlungen sind auf Kosten des Käufers innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Der Kaufpreis ist jedoch sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt, oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage durch Konkursanmeldung, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsantrag, Wechsel oder Scheckprotest, Zwangsvollstreckung oder Ausfall eines Bürgen oder sonstige Ereignisse gem. §231 BGB bekannt werden. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen oder vom Abschluss zurückzutreten.
Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto vergütet. Skontoabzug wird nur anerkannt, wenn der Käufer keine älteren Verbindlichkeiten uns gegenüber hat. Eingehende Zahlungen werden, soweit mehrere Forderungen offen stehen, ohne Rücksicht auf Angaben des Käufers grundsätzlich auf die älteste Forderung angerechnet.
Wechsel aller Art werden nur nach Vereinbarung und unter Vorbehalt angenommen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber und unter Berechnung aller Kosten. Für die rechtzeitige Vorlegung und Weiterberechnung von Wechselprotesten haften wir nicht. Bei Überschreitung des Zahlungsziels von 30 Tagen tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein und es müssen Verzugszinsen in Höhe von üblichen Bankzinsen für Überziehung vergütet werden. Lieferungen erfolgen in diesem Falle ausschließlich gegen Vorauskasse oder Nachnahme.
Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder gegen solche aufzurechnen, soweit der Besteller Kaufmann ist.
11. Zeichnungen/Dokumente
Von uns erhaltene Zeichnungen, Unterlagen und Entwürfe dürfen vom Empfänger nicht irgendwelchen dritten Personen bekannt gegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadenersatz.
Wenn ein Auftrag nicht zustande kommt, sind überlassene Zeichnungen und Unterlagen vom Empfänger unaufgefordert zurückzugeben.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist der Firmensitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist 76646 Bruchsal, wenn der Käufer Kaufmann ist, auch dann, wenn wir unsere Rechte im Mahnverfahren geltend machen.
Der Kauf- oder Liefervertrag sowie diese Bedingungen bleiben auch bei etwaiger rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren üblichen Teilen verbindlich.
Stand: 09/2022