![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen1. Allgemeines Liegt dem Auftrag ein Angebot des Verkäufers zugrunde, so werden diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Bestandteil des Vertrags. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurden. Durch das Abändern einzelner Bedingungen werden die übrigen nicht berührt. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, selbst wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen keine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an andere übertragen werden. Diese Bedingungen gelten bis zu einer gegenteiligen Vereinbarung für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch wenn bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung nicht besonders auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Direkter oder indirekter Export nach USA/Kanada bedürfen unserer vorausgehenden schriftlichen Zustimmung. 2. Angebote Gewichte, Maßangaben und Abbildungen in den Katalogen sind unverbindlich. In den Angeboten abgegebene Preise haben zur Voraussetzung, dass die angegebenen Sorten und Mengen ungekürzt zur Bestellung kommen. 3. Aufträge 4. Preise Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Die zwischen Vertragsabschluß und Lieferung etwa eintretende Erhöhung die der Preisberechnung zugrunde liegenden Löhne, Rohstoffe, Frachten, Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstige Lasten, oder das eintreten neuer solcher Belastungen berechtigen den Verkäufer dazu, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn die Preiserhöhungen den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigen. Ist der Besteller Kaufmann, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. 5. Lieferung Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Unfälle, Transport-, Fabrikations- und Betriebsstörungen, gleichgültig ob im eigenen Betrieb oder bei Lieferanten, berechtigen uns dazu, die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse zu verlängern. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden von uns in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Schadensersatzforderungen wegen Nichterfüllung oder Verzug werden ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Warenmenge ist der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste und schnellste Lieferung. Die Verpackung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach unserem Ermessen. Sie wird zu den gültigen Preisen berechnet. Abrufaufträge werden mit einer Laufzeit von max. 12 Monaten abgeschlossen. Andernfalls sind wir berechtigt, entweder die Ware zu liefern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Teillieferungen dürfen vom Kunden nicht zurückgewiesen werden, soweit sich Nachteile für den Gebrauch hieraus nicht ergeben. Über- und Unterlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge sind zulässig. Für Rücknahmen von Waren aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, berechnen wir für Eingangskontrolle und Wiedereinlagerung 20% des berechneten Warenwertes. Gutschriften und Rücknahmen werden nur zur Verrechnung mit Lieferungen erteilt. Sonderausführungen sind von der Rücknahme ausdrücklich ausgeschlossen. 6. Beanstandungen 7. Mängelhaftung Wegen weitgehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Verschweigens des Fehlers. Für mitgelieferte fremde Erzeugnisse haftet der Verkäufer nur bis zu der Höhe und der Art wie seine Lieferanten. Die Rücksendung der Waren bedarf unserer vorherigen Zustimmung und hat frachtfrei zu erfolgen. Die Behebung der Mängel durch den Besteller darf nur mit Einverständnis des Verkäufers erfolgen. Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigem Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet spätestens nach 12 Monaten. Sie setzt einen bestimmungsgemäßen Einsatz sowie eine sachgemäße Behandlung unserer Waren bei Verladung, Transport und Lagerung voraus. Die Einbau- und Wartungsanleitungen sind zu beachten. Die Inbetriebnahme der Geräte darf nur durch geeignetes Personal erfolgen. 8. Reparaturen 9. Eigentumsvorbehalt Erlischt unser (Mit)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser (Mit)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits sicherungshalber in der Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Preises an uns ab. Der Besteller ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Ermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Vertragsrücktritt. 10. Zahlung Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto vergütet. Skontoabzug wird nur anerkannt, wenn der Käufer keine älteren Verbindlichkeiten uns gegenüber hat. Eingehende Zahlungen werden, soweit mehrere Forderungen offen stehen, ohne Rücksicht auf Angaben des Käufers grundsätzlich auf die älteste Forderung angerechnet. Wechsel aller Art werden nur nach Vereinbarung und unter Vorbehalt angenommen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber und unter Berechnung aller Kosten. Für die rechtzeitige Vorlegung und Weiterberechnung von Wechselprotesten haften wir nicht. Bei Überschreitung des Zahlungsziels von 30 Tagen tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein und es müssen Verzugszinsen in Höhe von üblichen Bankzinsen für Überziehung vergütet werden. Lieferungen erfolgen in diesem Falle ausschließlich gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder gegen solche aufzurechnen, soweit der Besteller Kaufmann ist. 11. Zeichnungen/Dokumente 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand Der Kauf- oder Liefervertrag sowie diese Bedingungen bleiben auch bei etwaiger rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren üblichen Teilen verbindlich. Stand: 04/2002 |
|
NEUIGKEITEN